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Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag zwischen dem Interessenten (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) und der Marhold Immobilien GmbH kommt zustande, wenn der Interessent Leistungen der Marhold Immobilien GmbH in Anspruch nimmt, insbesondere durch die Anforderung von Informationen, Exposés, Durchführung von Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen über ein von der Marhold Immobilien GmbH angebotenes Objekt. Das Widerrufsrecht für Verbraucher wird ausdrücklich gewährt.

2. Maklerprovision (Courtage)

Beim Nachweis oder der Vermittlung von Immobilien gelten folgende Provisionssätze:

  • Für Verbraucher: Der Käufer und der Verkäufer zahlen für den Nachweis bzw. die Vermittlung jeweils 2,98 % inkl. MwSt. der notariell beurkundeten Kaufpreissumme, sofern keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Regelungen greifen.
  • Für Unternehmer: Beim Erwerb durch Unternehmer beträgt die Provision 5,95 % inkl. MwSt. der notariellen Kaufpreissumme.

Für Wohnraummietverträge ist eine Provision durch den Mieter ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Bei gewerblichen Mietverträgen richtet sich die Provision nach einem gesonderten Leistungskatalog. Die Provision wird mit wirksamem Abschluss des Vertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten fällig.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn statt eines vom Makler benannten Interessenten eine mit diesem rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Person, Gesellschaft oder ein Dritter, auf den der Eigentümer ausdrücklich hingewiesen wurde, den Vertrag abschließt. Gleiches gilt, wenn der Vertragsabschluss über einen Dritten oder auf andere Weise unter Umgehung des Maklers erfolgt, sofern die Tätigkeit des Maklers hierfür ursächlich war. Der Eigentümer verpflichtet sich, jeden direkten Kontakt oder Vertragsabschluss, der auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht, unverzüglich mitzuteilen.

3. Notarielle Beurkundung, Vertragsunterzeichnung

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Beurkundung bzw. Unterzeichnung der Verträge sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge, soweit die Parteien damit einverstanden sind. Bei Kaufverträgen kann der Anspruch auf Provision (Courtageklausel) im Vertrag beurkundet werden.

4. Nachweis vorhandener Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber oder Interessenten das von der Marhold Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat dieser dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen ab Erhalt des Angebots, schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises anzuzeigen. Erfolgt kein Nachweis, gilt das Objekt als nicht bekannt.

5. Doppeltätigkeit

Marhold Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, sofern beide Parteien hierüber unterrichtet sind und ein Interessenkonflikt nicht besteht.

6. Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen und Angebote der Marhold Immobilien GmbH sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. Kommt infolge unbefugter Informationsweitergabe ein Vertrag zustande, behält sich Marhold Immobilien GmbH das Recht vor, Schadensersatz in nachweisbarer Höhe geltend zu machen.

7. Haftung

Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Auskünften Dritter. Marhold Immobilien GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben; ausgenommen sind Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

8. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der Marhold Immobilien GmbH. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des Auftrags und unter Beachtung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet; Details, Rechte und Zwecke sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

9. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, soweit nicht gesetzlich zwingend anderes bestimmt ist.

10. Kündigung

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, kann der Maklervertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

11. Gerichtsstand

Für Verträge mit Unternehmern ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der Marhold Immobilien GmbH, dieses wäre bei einem Streitwert bis zu 10.000,00 € das Amtsgericht Stolzenau und bei einem darüber hinausgehenden Streitwert das Land. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das jeweils geltende dispositive Recht.

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